Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg
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Prüfung

Gesellenprüfung Teil 1

Der Teil 1 der Gesellenprüfung findet in der Regel im 3. Block während des 2. Ausbildungsjahres statt. I.d.R. wird dazu von der Geschäftsstelle der Landesinnung mit einem Schreiben an die Ausbildungsbetriebe zur Anmeldung aufgefordert, sofern der Innung eine Freigabe durch die Heimathandwerkskammer des Teilnehmers vorliegt.

Gesellenprüfung Teil 2

Winterprüfung:

Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungszeit zwischen dem 01. Oktober und dem 31. März endet.

Sommerprüfung:

Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungszeit zwischen dem 01. April und dem 30. September endet.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen der Ausbildungsnachweis und der Nachweis der überbetrieblichen Ausbildung dem Prüfungsausschuss vorliegen.

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