Torqheelabsatz
Den Torqheelabsatz unter Berücksichtigung der beabsichtigten Wirkung auf vorhandenem Absatz befestigen (Stellung angleichen).
Verordnung
1 Torqheelabsatz rechts, links oder beidseits (31.03.04.0004).
Der Torqheelabsatz wurde aus dem Hilfsmittelverzeichniss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen. Er wird privat verrechnet.