zusätzliche Informationen ( für alle Gewerke ) auch auf den Corona – Sonderseiten
unserer Kreishandwerkerschaft Biberach,
den zuständigen Handwerkskammern, z.B. HWK Stuttgart, HWK Ulm, HWK Freiburg
dem Baden – Württembergischen Handwerkstag
und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks
Pressemitteilung der Bundesregierung zur Corona – Videoschalte vom 04.03.2021
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 3. März 2021
BESCHLUSS
- Pressemitteilung 58
- Donnerstag, 4. März 2021
- Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie und die breite Solidarität im leider notwendigen Lockdown. Alle wissen, dass das mit großen Einschränkungen und Opfern verbunden ist. Umso anerkennenswerter ist die große Disziplin, mit der der Lockdown umgesetzt wird. Der Grundsatz Kontakte zu vermeiden bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich unzählige Menschenleben und verhindert schwere Krankheitsverläufe………. weiter Lesen auf der Seite der Bundesregierung
Der Stufenplan mit den geplanten Öffnungsschritten:

Mitglieder – Info 03 – 2021 vom 18.01.2021
Übersicht:
Thema: Corona
- Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – Verordnung geändert
- Bezug von FFP2-Masken
Anlagen:
keine
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 02 – 2021 vom 13.01.2021
Übersicht:
Thema: Corona
- Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – Verordnung
Anlagen:
keine
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 49 – 2020 vom 16.12.2020
Mitglieder – Info 48 – 2020 vom 01.12.2020 – OrthoInfo 20 2020
Übersicht:
1. BARMER: Kündigung des OT1-Vertrages
2. GWQ: Anpassungen in den Anlagen G15 und A65
3. Bund-Länder-Beschluss vom 25.11.2020 zur Corona-Pandemie – Regelungen in den Bundesländern
Zur Vereinfachung ist diesem Rundschreiben von der Geschäftsstelle IOS B-W / Biberach bereits die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 30. November 2020 beigefügt.
Ebenso ein Übersichtsblatt der geltenden Maßnahmen in Baden – Württemberg.
4 Anlagen ZVOS:
2 Anlagen Innung Baden – Württemberg:
Inhalt:
WeiterlesenGesetzliche Zuzahlung und Eigenanteile
Jetzt wurde der FAQ-Katalog der Kassenverbände auf Bundesebene zur Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020 aktualisiert und dabei auch die folgende noch offene Frage beantwortet:
Führt die temporäre Mehrwertsteuerreduzierung zu Änderungen bei gesetzlichen Zuzahlungen oder bei Eigenanteilen des Versicherten?
Gesetzliche Zuzahlung: Die von Versicherten zu übernehmende gesetzliche Zuzahlung ist vom Abgabepreis des jeweiligen Hilfsmittels abhängig. Vermindert sich der Abgabepreis, kann dies eine Reduzierung des Zuzahlungbetrages für Versicherte zur Folge haben.
Die im Sozialgesetzbuch enthaltenen Mindest- ( 5.- € ) bzw. Höchstbeträge ( 10.- € ) gesetzlicher Zuzahlung gelten dabei unverändert fort.
BEISPIELE:
Der Abgabepreis einer mit ermäßigtem Steuersatz zu versteuernden Bandage reduziert sich ab Juli 2020 von 85,00 Euro auf 83,41 Euro. Die gesetzliche Zuzahlung des Versicherten vermindert sich daher von 8,50 Euro auf 8,34 Euro.
Für einen mit vollem Steuersatz zu versteuernden Duschhocker reduziert sich ab Juli 2020 der Preis von 51,00 Euro auf 49,72 Euro. Die gesetzliche Zuzahlung des Versicherten vermindert sich von 5,10 Euro auf 5,00 Euro (Mindestzuzahlungsbetrag).
Eigenanteile:
Die auf den Gebrauchsgegenstandsanteil von Hilfsmitteln entfallenden Eigenanteile für Versicherte (z. B. für orthopädische Schuhe, Buggys, Zwei- und Dreiräder) werden von der temporären Reduzierung der Mehrwertsteuer nicht erfasst; sie gelten daher unverändert weiter.
WeiterlesenMitglieder – Info 21 – 2020 vom 05.05.2020
Mitglieder – Info 20 – 2020 vom 20.04.2020
Mitglieder – Info 19 – 2020 vom 09.04.2020 – Orthoinfo 07 2020
Übersicht:
- Umfrage: Auswirkungen der Corona-Krise auf die OST-Betriebe
- GKV-Spitzenverband: Weiterentwicklung der Empfehlungen zum Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 (Stand: 08.04.2020)
- Pressemittelung der AG Mittelstand: Wucht der Corona-Krise erfordert weitere, über das gewaltige Hilfsprogramm hinausgehende Maßnahmen
- ZDH-Aktualisierung: Kurzzusammenfassung für Hilfen für Liquiditätssicherung in der Corona-Krise
- Nachtragsvereinbarung mit der DAK über die PG 31
- Aktualisierte Krankenkassenliste des OST-Vertrages mit der spectrumK über die PG 08 und PG 31
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 18 – 2020 vom 09.04.2020
Übersicht:
1. Umfrage in der Corona-Krise in der Orthopädie-Schuhtechnik
Anlagen:
keine
Inhalt:
WeiterlesenZulagen für Beschäftige sind bis 1500 Euro während der Corona-Pandemie steuerfrei
Finanzministerin Edith Sitzmann: „Diese zusätzliche Anerkennung des Arbeitgebers kann ab sofort steuerfrei ausbezahlt werden“ |
Baden-Württemberg hat am Freitag (3. April) mit der Mehrheit der anderen Bundesländer dafür gestimmt, dass für Zuschläge bis 1500 Euro während der Corona-Pandemie keine Steuern bezahlt werden müssen. „Unsere Gesellschaft sieht gerade jeden Tag, wie wichtig manche Berufe sind, die oft unterschätzt wurden. Als Finanzministerin unterstütze ich das gerne mit einer Steuerbefreiung“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann.
Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt 1500 Euro über dem vereinbarten Arbeitslohn, die zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Finanzämter im Land sind umgehend informiert worden.
Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle
Ministerium für Finanzen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
ZDH – Unterstützung durch Berufsgenossenschaften
Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die Mehrheit der Berufsgenossenschaften Mitgliedsunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, schnelle und unbürokratische Hilfe an. Angeboten wird beispielsweise die Stundung oder auch Ratenzahlung von Beiträgen bzw. Vorschüssen.
Lesen Sie hierzu das ZDH-Rundschreiben im Download.
WeiterlesenWarnmeldung: Bundesagentur für Arbeit warnt vor betrügerischen Mails zum Antrag auf Kurzarbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
WeiterlesenBesondere Praxistipps für die Kassenführung zu Zeiten der Corona-Pandemie
In Zeiten der Corona-Pandemie werden Betriebe mit behördlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf den Betriebsablauf und damit auch auf die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen auswirken. Welche Geschäfte ab welchem Zeitpunkt nicht mehr öffnen durften, ist regional verschieden. Dies gilt ebenso für die Bestimmungen des im Umfang zunehmenden Kontaktverbotes. So ist aktuell nur der Aufenthalt einer festgelegten Anzahl von Kunden im Ladengeschäft erlaubt. In bestimmten Geschäftsbereichen (z. B. Catering) können keinerlei Einnahmen mehr erzielt werden, während das Ladengeschäft noch eingeschränkt betrieben werden kann.
Verstärkte Dokumentation
Wird die Kassenbuchführung in einigen Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung hinsichtlich deren Ordnungsmäßigkeit überprüft, könnten sich aufgrund der zuvor geschilderten Sachverhalte „auffällige“ Abweichungen in den von der Finanzverwaltung durchgeführten Analysen ergeben. Daher kommt der Nachvollziehbarkeit der Kassenaufzeichnungen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie eine verstärkte besondere Bedeutung zu.
Etwaige „Auffälligkeiten“ könnten durch die Führung eines „Nachweisbuchs für betriebliche Besonderheiten“ entkräftet und somit Nachkalkulationen und Schätzungen verhindert werden. Folgende Ereignisse, „tägliche Besonderheiten“, sollten aufgezeichnet werden:
- → Schließtage sowie Sonderöffnungszeiten (z. B. aufgrund geänderter Ladenschlussvorschriften am Sonntag)
- → abweichende Öffnungszeiten aufgrund von Krankheit, Trauer- oder Mitarbeiterausfällen
- → Überhang von Kartenzahlungen im Vergleich zu Bargeldzahlungen (z. B. wenn zum Schutz der Mitarbeiter ab einem bestimmten Zeitpunkt nur Kartenzahlungen akzeptiert werden)
- → Lieferengpässe (Dokumentation der betroffenen Waren bzw. Warengruppen)
- → Schwund und verderbliche Waren (z. B. vergeblicher Wareneinkauf bei Catering)
- → Sachspenden
Sind besonders umsatzschwache Tage oder umsatzstarke Tage zu verzeichnen, die auf einen besonderen (Corona-bedingten) Umstand (z. B. eingeschränkte Kundenerreichbarkeit) zurückzuführen sind, sollten diese Umstände ebenfalls dokumentiert werden.
Weiterhin ist die Verpflichtung zu einer täglichen Erfassung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben (§ 146 AO Abs. 1 Satz 1 AO) zu beachten. Sollten an einem Tag, an dem der Betrieb geöffnet hat, keine Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu verzeichnen sein, sind im Kassenbuch dennoch der Anfangs- und der Endbestand der Kasse zu dokumentieren. Ferner sollte, wie vorstehend empfohlen, eine Dokumentation in einem „Nachweisbuch für betriebliche Besonderheiten“ erfolgen.
Quelle: ZDH, 26.03.2020
Angebot FFP 2 – und OP-Masken
Die Bestellmöglichkeit besteht nicht mehr! Alle Bestellungen, die bis 02.04.2020 7:30 Uhr eingegangen waren, sind weitergeleitet worden.
Ob es die Möglichkeit ergibt, nachzubestellen oder eine 2. Aktion zu starten, werden wir prüfen und Sie entsprechend hier und per Mail informieren.
Mitglieder – Info 16 – 2020 vom 01.04.2020
Übersicht:
Thema: Corona
Die Bestellmöglichkeit besteht nicht mehr! Alle Bestellungen, die bis 7:30 Uhr eingegangen waren, sind weitergeleitet worden.
WeiterlesenLandesregierung BW hat Rechtsverordnung Coronavirus geändert
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des #Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020.
Neue Regelungen zum 03.04.2020: Sonntagsöffnungen, Karfreitag und Ostersonntag muß geschlossen bleiben, Ostermontag dürfen „erlaubte“ Branchen öffnen.
Damit stehen wir Orthopädieschuhmacher explizit auf der „Grünen Liste“ und dürfen offenhalten.
( Übersicht: Geschäfte, die geöffnet bleiben dürfen (PDF) ) . Link gelöscht, die Datei wird laufend aktualisiert, dabei auch umbenannt, dann funktioniert der Link zur Landesregierung nicht mehr, deshalb hier der Link auf die Infoseite der Landesregierung, wo diese Informationen veröffentlicht .
Konkretisiert wurde auch unter anderem:
Wenn eine Einrichtung nicht von den Schließungen betroffen ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert Warteschlangen vermieden werden Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten, bei denen engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Insbesondere solche im Zusammenhang mit der Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflegerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung und Pflege.
Wir empfehlen aber weiterhin, auf den Einzelhandel mit Schuhen
→ entweder ganz zu verzichten, und / oder
→ auf keinen Fall öffentlich zu bewerben,
→ die reine Verkaufsfläche mit Flatterband abzusperren ( vergleichbar Bäcker mit Café )
→ im Verkaufsraum mit Flatterband „Wartebereiche“ einzuteilen,
→ den Schuhverkauf als „Nebenleistung“ zur Lieferung von orthop. Schuheinlagen oder zur Anbringung von orthop. Schuhzurichtung zu kommunizieren
→ die Beratung zum Schuhverkauf von der Verkaufsfläche in den Anmessraum zu verlegen.
Örtliche Behörden haben einen Beurteilungsrahmen / Auslegungshinweise mit folgender Maßgabe:
Mischsortimente:
Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist (§ 4 Abs. 3 S. 2 CoronaVO). Bei dem Betrieb der Einrichtung ist die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards gem. § 4 Abs. 5 CoronaVO sicherzustellten.
Beurteilungsmaßstab für Mischsortimente:
Die örtlich zuständigen Behörden können in Zweifelsfällen nach den Umständen des Einzelfalls in einer überschlägigen Gesamtbetrachtung entscheiden, i. d. R. durch Inaugenscheinnahme. Als Hilfskriterium kann insbesondere die Verkaufsfläche oder der Umsatz herangezogen werden. Der erlaubte Sortimentsanteil überwiegt, wenn alle erlaubten Sortimente zusammen mehr als 50 Prozent des Gesamtsortiments bilden (50 % + x).
Erforderliche Hygienestandards:
Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und
Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst
2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind (§ 4 Abs. 5 CoronaVO)
Link zur Seite der Landesregierung Baden – Württemberg mit den Infos zu dieser Aktualisierung
Corona-Verordnung der Landesregierung
Die Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Sonntag, den 29. März 2020.
Ministerium veröffentlicht Richtlinie für Kassenarbeitsplätze
Arbeitsministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist wichtig, Beschäftigte an den Kassen wirkungsvoll zu schützen, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass wir alle mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs versorgt sind“
Anlässlich der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze erstellt, an der sich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber orientieren können. „Es ist mir sehr wichtig, Beschäftige an den Kassen wirkungsvoll zu schützen, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass wir alle mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs versorgt sind“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (27. März) in Stuttgart. Es gelte, sie und die Kunden mit besonderen Maßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Die Richtlinie wurde auf Grundlage der Corona-Verordnung der Landesregierung zur Einhaltung von Hygienestandards erstellt und mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt.
In der Richtlinie werden folgende Punkte näher geregelt:
- Die Kunden müssen vor Betreten des Marktes und durch Markierungen am Boden auf das möglichst konsequente Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Menschen hingewiesen werden.
- Sofern verfügbar, sollen geeignete Trennvorrichtungen, zum Beispiel aus Plexiglas, zwischen Kassenpersonal und Kundschaft angebracht werden.
- Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden.
- Sofern verfügbar, soll dem Kassenpersonal für die persönliche Hygiene die Handdesinfektion am Arbeitsplatz und die Desinfektion der häufig berührten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände ermöglicht werden.
- Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem Corona-Virus sollen möglichst nicht für Kassierarbeiten eingesetzt werden.
- Für die Beschäftigung von Schwangeren an Kassenarbeitsplätzen wird auf besondere Regelungen in einem im Internet verfügbaren Merkblatt ausdrücklich hingewiesen.
Die Ministerin appellierte heute an die Arbeitgeber: „Ich bitte Sie eindringlich, Ihrer Verantwortung für die Abwehr von arbeitsbedingten Gefahren für Ihre Beschäftigten jetzt in besonderem Maß gerecht zu werden. Mir ist bewusst, dass nicht alle Maßnahmen sofort optimal umsetzbar sind, weil zum Beispiel das Material noch nicht zur Verfügung steht. Mit einem gemeinsamen Einsatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann aber das Machbare realisiert und damit die Ansteckungsgefahr maßgeblich gemindert werden.“ Sinnvoll sei, aus diesem Anlass die ohnehin gesetzlich vorgeschriebene systematische Beurteilung der Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu aktualisieren.
Die Richtlinie wurde bereits an die Regierungspräsidien kommuniziert und ist hier zu finden:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Die Regelungen zu der Beschäftigung von Schwangeren finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/Corona_Info_schwangere_Frauen.pdf
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte des Landes finden Sie hier:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie auf den Seiten der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik: https://www.bghw.de/presse/pressemitteilungen/aktu-elle-pressemitteilungen/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-und-warenlogis-tik#was-ist-an-kassenarbeitspl-tzen-und-bedientheken-zu-beachten
Gesellenprüfung Teil 2 im Sommer 2020 in Zeiten der Corona-Krise
Der Beginn aller schulischen zentralen Abschlussprüfungen ist auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verschoben. Die Termine für die Berufsschulabschlussprüfung sind (Stand 25.03.2020) noch nicht bekannt. Der Gesellenprüfungsausschuss bittet – trotz Corona-Krise – um fristgerechte Anmeldung zur Gesellenprüfung Teil 2 (Anmeldeschluss: 20.04.2020, Posteingang beim GPA). Bitte ergänzen Sie die Anmeldung um die Email-Adressen des Prüfungsbewerbers / der Prüfungsbewerberin und des Ausbildungsbetriebes.
Gesellenprüfung Teil 1 im Sommer 2020 in Zeiten der Corona-Krise
Die Gesellenprüfung Teil 1 soll, wenn alles klappt, wie geplant im Sommer 2020 stattfinden. Der Gesellenprüfungsausschuss bittet daher – trotz Corona-Krise – um fristgerechte Anmeldung zur GPT1 (Anmeldeschluss: 01.04.2020, Posteingang beim GPA). Bitte ergänzen Sie die Anmeldung um die Email-Adressen des Prüfungsbewerbers / der Prüfungsbewerberin und des Ausbildungsbetriebes.
Mitglieder – Info 13 – 2020 vom 27.03.2020
Übersicht:
1. Berufsschulunterricht entfällt – Azubis müssen in den Betrieb
2. Mund- & Nasenschutz selbst herstellen
3. Mitteilung der AOK Baden-Württemberg: Befristete Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV2
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 12 – 2020 vom 26.03.2020 – Orthoinfo 05 2020
Übersicht:
1. Handlungsempfehlung an alle Betriebe aufgrund des Katastrophenfalls Coronavirus SARS-CoV2
2. FAQ für Handwerksbetriebe zu Corona vom ZDH
3. GKV-Spitzenverband zur Aussetzung/Stundung der Sozialversicherung nicht unerheblich betroffener Betriebe vom Corona-Virus
4. Anwendung der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes für die DGUV
5. GKV-Spitzenverband – Weiterentwicklung der Empfehlungen zum Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 (Stand: 25.03.2020)
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenKH Rundschreiben 07-2020 vom 26.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in einem neuen Rundschreiben die Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen modifiziert.
Damit der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag heute noch ( 26.03.2020 ) an die Krankenkassen gerichtet werden. Ein Musterformular finden Sie anbei.
Das Rundschreiben des ZDH und die Anlagen sind beigefügt.
Berufsschulunterricht entfällt wegen Corona: Azubi’s müssen in den Betrieb
Die in Baden – Württemberg getroffene Anordnung zu vorübergehenden Schließung der Kerschensteinerschule aus Gründen des Infektionsschutzes bedeutet, dass auch unsere Berufsschülerinnen und -schüler der Kerschensteinerschule in Stuttgart – Feuerbach fernbleiben müssen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Empfehlungen abgegeben, wie Betriebe mit dieser Situation umgehen sollten.
Auszubildende in dualen Berufsausbildungsverhältnissen sind in dieser Situation grundsätzlich verpflichtet, zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb zu erscheinen, da der Freistellungstatbestand aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG aktuell nicht mehr gegeben ist, erklärt der ZDH.
Sofern jedoch die jeweiligen Berufsschulen Unterrichtsmaterial über Lernplattformen oder in ähnlicher Art und Weise zur Verfügung stellen, empfiehlt der ZDH, dass die Betriebe den Auszubildenden zur Bearbeitung dieser Materialien ausreichend Zeit während der Ausbildung zur Verfügung stellen.
Mitglieder – Info 11 – 2020 vom 24.03.2020 – Orthoinfo 04 2020
Übersicht:
hier veröffentlichen wir ein aktuelles Rundschreiben des ZVOS mit den folgenden Inhalten:
→ Aktuelles aus der Task-Force COVID-19; BMWi – Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft
→ Betriebsöffnungen: Orthopädieschuhtechnik zählt wie ein Sanitätshaus
→ BKK Mobil Oil – Mitteilung zur Versorgung in der Corona-Krise
→ spectrumK – Änderungen der Festbeträge zum 01.04.2020
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenKH Rundschreiben 06-2020 vom 23.03.2020
die Entwicklung in der Corona-Krise hat weiter eine hohe Dynamik. Die bestehenden Regelungen und Verordnungen werden ergänzt und neue Leitlinien kommen hinzu (vgl 3. Bund-Länder Leitlinie).
Besonders interessant ist das neue Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg (vgl. 4.)
Weitere Hinweise:
Kurzarbeitergeld kann gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden unter:
http://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Auf unserer Homepage (www.kreishandwerkerschaft-bc.de) finden Sie die Links zur Arbeitsagentur und zu weiteren wichtigen Infoseiten auf der Startseite unter „Aktuelles“ im Beitrag „Wichtige Infos zum Corona-Virus für Handwerksbetriebe“.
Auch die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine Hotline für Unternehmen (0800 4555 20).
Weiteres ist im beigefügten Rundschreiben und den Anlagen nachzulesen.
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenAOK: Befristete Ausnahmereglungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2
Die AOK Baden – Württemberg teil uns mit, dass sie aus unseren Reihen zahlreiche Anfragen zu vereinfachten Prozessen in Abweichung von vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgungen während der Ausbreitung des Coronavirus erreicht.
Aus Sicht der AOK Baden-Württemberg sind temporäre vertragliche Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung der lückenlosen Versorgung unserer Versicherten mit Hilfsmitteln geboten.
Um uns unsere Arbeit zu erleichtern, Arztpraxen zu entlasten und um AOK – Versicherte weiterhin lückenlos mit Hilfsmitteln versorgen zu können, setzt die AOK Baden-Württemberg ab sofort die gemeinsam erarbeiteten „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 für die Krankenkassen“ um.
Die Empfehlungen wurden im AOK-Gesundheitspartnerportal (GPP) veröffentlicht.
Corona – News 22.03.2020
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat gestern (20. März) ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert und konkretisiert. Die Änderungen traten heute in Kraft. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen ab sofort weitere Einrichtungen und Geschäfte schließen. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen.
20-03-20_Auslegungshinweise_zur_Corona-VerordnungKurzarbeit anmelden
Es gibt einen Link zu einem Webinar der Handwerkskammern Baden-Württembberg:
https://register.gotowebinar.com/register/5790986312116680716
und zur Agentur für Arbeit zum anmelden von Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Infektionsschutz
- Idee eines Kollegen für einen Mundschutz aus Probeschuhfolie:

Anleitung zum Erstellen dieser Schutzmaske:
Probeschuh-Folie auf DIN A4 Größe zuschneiden. Kommen genau 4 aus einer Folie raus. Obere Ecken leicht abrunden. Untere Ecken etwas mehr. Gummiband 26cm oben in den Ecken annieten. 2cm dickes Polster 12 cm breit oben aufkleben
Damit könnt Ihr auch Euer Personal besser schützen.Vielleicht benötigt dies auch ein Arzt in Eurer Umgebung.
2. Mundschutz aus Stoff
Behelf-Mund-Nasen-Schutz Nähanleitung der Feuerwehr Essen als .pdf-Download:
Bei Trigema und Mey wird die Produktion von solchem Behelf-Mund-Nase-Schutz inzwischen vorbereitet.
20001_Mund_und_Nasenschutz-Binden-1KH Rundschreiben 05-2020 vom 21.03.2020
Die Entwicklung in der Corona-Krise hat weiter eine hohe Dynamik. Daraus ergeben sich laufend neue Vorgaben und Verschärfungen von bestehenden Regelungen und Verordnungen.
Am morgigen Sonntag sollen diese Maßnahmen aus Sicht des Bundes und der Länder bewertet werden. Bei nicht ausreichender Beachtung und Wirkung droht eine bundesweite Ausgangssperre.
Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie weiter Informationen zur aktuellen Verordnung unserer Landesregierung, zur Krisenplanung, zum Kurzarbeitergeld, zu steuerlichen Maßnahmen etc.
Kurzarbeitergeld kann gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden unter:
http://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Auf unserer Homepage (www.kreishandwerkerschaft-bc.de) finden Sie die Links zur Arbeitsagentur und zu weiteren wichtigen Infoseiten auf der Startseite unter „Aktuelles“ im Beitrag „Wichtige Infos zum Corona-Virus für Handwerksbetriebe“.
Auch die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine Hotline für Unternehmen (0800 4555 20).
Weiteres ist im angehängten Rundschreiben und den Anlagen nachzulesen.
Mit freundlichen Grüßen
KREISHANDWERKERSCHAFT BIBERACH
Anlagen:
WeiterlesenKH Rundschreiben 04-2020 vom 20.03.2020
aktuell stehen unsere Telefone nicht still. Sehr viele Fragen erreichen uns verständlicherweise zum Kurzarbeitergeld. Wir reichen Ihnen weiter, was wir momentan dazu wissen.
Kurzarbeitergeld kann gegenüber der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden unter:
http://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Auf unserer Homepage (www.kreishandwerkerschaft-bc.de) finden Sie die Links zur Arbeitsagentur und zu weiteren wichtigen Infoseiten auf der Startseite unter „Aktuelles“ im Beitrag „Wichtige Infos zum Corona-Virus für Handwerksbetriebe“.
Auch die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine Hotline für Unternehmen (0800 4555 20).
Weiteres ist im angehängten Rundschreiben nachzulesen.
KREISHANDWERKERSCHAFT BIBERACH
Anlagen:
WeiterlesenMitglieder – Info 10 – 2020 vom 20.03.2020
Übersicht:
Thema Abrechnung
mit der beigefügten Mitgliederinfo erhalten Sie ein aktuelles Rundschreiben mit den neuen Festbeträgen für die PG 08+17.
Wir freuen uns über die erfolgreiche Arbeit des ZVOS und bitten um besondere Beachtung der aktuellen Ortho-Info, welche im Rundschreiben von heute Vormittag verteilt wurde.
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 09 – 2020 vom 19.03.2020 – Orthoinfo 03 2020
Übersicht:
1. Keine Betriebsschließungen in der Orthopädieschuhtechnik
2. Hilfestellungen zum Coronavirus/Task-Force COVID-19;
Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes
3. ZVOS-Baumuster
4. Vorstandssitzung
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 08 – 2020 vom 19.03.2020
Thema: Corona
Übersicht:
hier erhalten Sie weitere Informationen zu folgenden Themen rund um die Corona-Krise:
- Vorsichtsmaßnahmen in Zusammenhang mit der neuen Verordnung vom 17. März 2020
- Zusatzvereinbarung Kurzarbeit
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 07 – 2020 vom 17.03.2020
Übersicht:
hier erhalten Sie weitere Information rund um das Thema Corona-Virus und der weiteren Vorgehensweise für Sie als Betriebe.
Anlagen:
Inhalt:
WeiterlesenMitglieder – Info 06 – 2020 vom 17.03.2020
Thema: Corona
Übersicht:
hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus.