Die in Baden – Württemberg getroffene Anordnung zu vorübergehenden Schließung der Kerschensteinerschule aus Gründen des Infektionsschutzes bedeutet, dass auch unsere Berufsschülerinnen und -schüler der Kerschensteinerschule in Stuttgart – Feuerbach fernbleiben müssen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Empfehlungen abgegeben, wie Betriebe mit dieser Situation umgehen sollten.

Auszubildende in dualen Berufsausbildungsverhältnissen sind in dieser Situation grundsätzlich verpflichtet, zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb zu erscheinen, da der Freistellungstatbestand aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG aktuell nicht mehr gegeben ist, erklärt der ZDH. 

Sofern jedoch die jeweiligen Berufsschulen Unterrichtsmaterial über Lernplattformen oder in ähnlicher Art und Weise zur Verfügung stellen, empfiehlt der ZDH, dass die Betriebe den Auszubildenden zur Bearbeitung dieser Materialien ausreichend Zeit während der Ausbildung zur Verfügung stellen.